Kfz-Versicherung
Auch mit der besten Technik lässt sich nicht jeder Unfall vermeiden. Die Kfz-Versicherung sorgt dafür, dass Sie die Folgen nicht zu einer finanziellen Vollbremsung zwingen. Extra-Schutz bietet die Kaskoversicherung.
Überblick
Im Straßenverkehr gilt die Regel, dass im Falle eines Unfalles der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig ist. Der Halter eines Kraftfahrzeuges kann aber auch dann zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn ihn kein Verschulden an dem Unfall trifft (Gefährdungshaftung). Einer umfassenden Absicherung durch die Kfz-Versicherung kommt damit eine große Bedeutung zu.
In allen von uns angebotenen Kfz-Versicherungen sind besondere Highlights ohne Mehrbeitrag enthalten.
Vergleichen Sie
Vergleichen Sie Ihre derzeitigen Versicherungen mit unseren Leistungen und Prämien. Gerne helfen wir Ihnen bei der Berechnung. Sie können Ihren Beitrag auch selbst in unserem Online-Rechner ermitteln.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Grundlage der Versicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Falls gewünscht, können Sie zusätzliche Schutzbriefleistungen mitversichern.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist ein erweiterter Schutz. Abgedeckt wird die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.
Mehr Leistung
Ob etwas gestohlen wurde oder nicht – der Versicherer zahlt bei Innenraum-Vandalismus bis zu 5.000 Euro Entschädigung. Bei Diebstahl eines Radios wird der aktuelle Neupreis ersetzt. Bei Fahrzeugwechsel sind beide Fahrzeuge, alt und neu, bis zu vier Wochen ohne Mehrbeitrag versichert. Und die "Mallorca Police" – die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen in Europa – ist bei uns inklusive.
Weniger Prämie
Profitieren Sie von unseren Nachlässen, die wir mit unseren Partnerunternehmen für Sie ausgehandelt haben.
Unser Tipp
Schließen Sie Ihre Versicherung online ab. Sie erhalten von uns sofort eine Bestätigung per E-Mail und einen siebenstelligen Code, mit dessen Hilfe Ihre Zulassungsbehörde die Versicherungsbestätigung aus der Datenbank abruft.
Kfz-Anbieter wechseln und sparen
In diesem Jahr könnte sich eine Überprüfung Ihrer Kfz-Versicherung besonders lohnen. Durch die Neueinstufung der Typenklassen und Regionalklassen sowie Tarifänderungen werden die Beiträge für viele Autofahrer steigen. Bis zum 30. November haben Sie die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, sonst verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Bevor Sie kündigen empfehlen wir Ihnen, zunächst die neuen Tarife zu vergleichen und selbst zu prüfen, wie und bei wem Sie am meisten sparen können. Nutzen Sie dazu einfach unseren oben aufgeführten Tarifrechner und lassen Sie sich Ihren Beitrag berechnen.
Letzte Chance: 30. November 2019
Mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, das heißt spätestens am 30. November, müssen Sie Ihren Kfz-Vertrag selbst schriftlich kündigen, sonst tritt eine automatische Verlängerung von einem Jahr ein. Hier gilt nicht der Post - sondern der Eingangsstempel des Versicherers. Wenn man sicher gehen möchte, sollte man die Kündigung also etwas früher abschicken und sie als Einschreiben oder Telefax versenden, um eine Kündigungsbestätigung zu erhalten.
Mit unserem vorbereiteten Musterkündigungsschreiben können Sie einfach und schnell Ihre bestehende Versicherung kündigen.
Sonderkündigungsrecht Prämienerhöhung
Kommt es zu einer Beitragserhöhung durch Ihren Versicherer gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das eine Kündigungsfrist von vier Wochen ab Rechnungseingang vorsieht. Gleiches gilt auch, wenn sich durch eine Schadenregulierung Ihr Beitrag erhöht und Sie beim Vergleichen gegebenenfalls ein günstigeres Versicherungsangebot ermitteln und daher den Anbieter wechseln möchten.
Wichtiges auf einen Blick
Auf was Sie bei einem Wechsel achten sollten:
- Vergleich der tarifrelevanten Bedingungen (z. B. Baujahr, Alter des Fahrers, gefahrene Kilometer pro Jahr).
- Andere Rabattmerkmale, z. B. Standort des Wagens, Zweitwageneinstufung usw.
- Zusätzliche Leistungen, „Mallorca-Police“, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss mit Folgeschäden.
- Schriftliche Kündigung Ihrer bestehenden Police zum 30. November 2019.
- Eventuelle Nutzung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung.
Kfz-Haftpflichtversicherung plus Schutzbrief
Pflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), die Schadenersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kraftfahrzeugs des Versicherten die Schuld trägt. Der Halter hat aber auch für die Folgen einzustehen (verschuldensunabhängig), die durch den Betrieb seines Kraftfahrzeugs entstehen, auch, wenn ihn keine konkrete Schuld trifft.
Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
- Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden/Renten bei Invalidität)
- Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen/Objekten, z. B. Leitplanken)
- Vermögensschäden
- immaterielle Schäden (beispielsweise Schmerzensgeld)
- Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr ergeben (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung)
Haftpflicht Plus
Bei uns können Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung die Assistance-Leistungen des "klassischen Schutzbriefes" abdecken. Der Schutzbrief bietet unter anderem Pannen- und Unfallhilfe, Mietwagen bei Fahrzeugausfall und Krankenrücktransport. Bitte entnehmen Sie den genauen Wortlaut der Leistungen den "Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen". Sämtliche Leistungen sind rund um die Uhr abrufbar. Sie erhalten bei Abschluss eine 24-Stunden-Notfallrufnummer.
Unser Tipp
Achten Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung immer auf eine hohe Deckungssumme. Wir bieten Ihnen z. B. eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges auf. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung und deckt unter anderem folgende Schäden ab (maßgeblich sind die Bedingungen des Versicherungsunternehmens):
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Teilediebstahl bei Einbruch
- Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Wild
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Tierbisse
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Fahrzeug nach der Höhe der Selbstbeteiligung und nach der Typ- und Regionalklasseneinstufung. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Rechtlich handelt es sich um zwei eigenständige Vertragsteile mit eigenen Bedingungen. Sie deckt unter anderem folgende Schäden ab (maßgeblich sind die Bedingungen des Versicherungsunternehmens):
- Vandalismus mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug durch:
- Selbstverschuldung
- nicht zu ermittelnde Unfallverursacher (Fahrerflucht)
- fehlenden Versicherungsschutz des Schadenverursachers
- Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers
- nicht haftbar zu machende Schadenverursacher (z. B. bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder)
Die Jahresbeiträge der Vollkaskoversicherung richten sich neben dem Schadenfreiheitsrabatt auch nach der Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Typ- und Regionalklasseneinstufung des Fahrzeuges.
Bitte beachten Sie
Bei Vollkasko- und Teilkaskoschäden haben Sie während der Reparaturdauer keinen Anspruch auf einen Mietwagen, Nutzungsausfall oder eine Wertminderung.
Schadenfreiheitsklassen
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klassen)
Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt maßgeblich die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrages.
Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt)
Hier werden die schadenfreien Jahre gezählt, getrennt nach Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt wird in den jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Rückstufung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens werden zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine bestimmte Anzahl an schadenfreien Jahren abgezogen. Dies geschieht getrennt nach Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Anzahl der Abzüge regeln die jeweiligen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Bagatellschäden
Um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu vermeiden, lohnt es sich häufig, vor Erstattung durch die Versicherung abzuwägen, ob man den Schaden selbst tragen sollte.
Versicherungswechsel und Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts
Bei einem Wechsel in der Fahrzeugversicherung wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt an den neuen Versicherer übertragen, vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer das Rabattgrundjahr (Anzahl der schadenfreien Jahre und Anzahl der Schäden des Vorjahres). Der neue Versicherer errechnet dann gemäß seiner eigenen Tarifbestimmungen den Schadenfreiheitsrabatt.
Rabattübertragung
Die Rabattübertragung eines Dritten (Abgebender) auf eine andere Person (Übernehmender) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- der Übernehmende muss glaubhaft versichern, dass er das Fahrzeug des Abgebenden nicht nur gelegentlich gefahren hat.
- der Abgebende muss dieser Übertragung zustimmen. Ausnahme: Eine Übertragung nach dem Tod des Abgebenden ist durch Vorlage einer Sterbeurkunde möglich.
- der Abgebende muss entweder Ehepartner, Lebenspartner, Elternteil, Kind oder eine juristische Person sein. Bei häuslicher Gemeinschaft ist es möglich, dass der Abgebende den Schadenfreiheitsrabatt an Großeltern, Enkel, Geschwister oder eheähnlich lebende Lebenspartner abgibt.
Die maximale Höhe einer Rabattübertragung ergibt sich aus den Jahren, die der Übernehmende bereits den Führerschein besitzt, nicht nach dem aktuellen Schadenfreiheitsrabatt des Übergebenden. D. h., besitzt der Übernehmende seit drei Jahren einen Führerschein, kann er den Rabatt auch nur für maximal drei Jahre übernehmen. Die Differenz zum eventuell höheren Schadenfreiheitsrabatt verfällt ersatzlos.
Mehr Leistung
Fahranfänger erhalten bei uns unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstufung mit Schadenfreiheitsrabatt 1/2. Ihren Zweitwagen stufen wir mit Schadenfreiheitsrabatt 2 ein, unter der Voraussetzung, dass nur der Versicherungsnehmer und der Partner dieses Fahrzeug fahren und beide über 23 Jahre sind.
Die Rückstufung entnehmen Sie den aktuellen allgemeinen Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Verhalten im Schadensfall
Bitte melden Sie jeden Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Dazu stehen Ihnen unter der für Sie zuständigen Telefonnummer rund um die Uhr Experten zur Verfügung, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
24-Stunden-Schadenhotline:
AdmiralDirekt |
(0221) 80 159 160 |
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Allianz |
(0800) 11 22 33 44 |
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Bavaria Direkt |
(089) 46 22 47 27 |
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DA |
(0228) 2682 666 |
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die Bayerische |
(089) 6787 50 50 |
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HDI |
(06131) 388 160 |
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|
Nationale Suisse |
(01805) 301 285 |
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|
Verti |
(030) 890 003 001 |
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VHV |
(0511) 65 50 50 20 |
Bitte nutzen Sie die Schadenanzeige des jeweiligen Versicherers:
- Bavaria Direkt-Schadenanzeige
- DA Online-Schadenmeldung
- die Bayerische-Schadenanzeige
- HDI Schadenanzeige
- Nationale Suisse-Schadenanzeige
- Verti-Schadenanzeige Kaskoschaden
- Verti-Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschaden
- Verti-Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden
- Verti-Schadenanzeige Zusammenstoß mit einem Tier
- VHV-Schadenanzeige (Haftpflicht)
- VHV-Schadenanzeige (Kasko)
Wichtig
Wenn gegen Sie Ansprüche erhoben werden, stellen Sie immer klar, dass Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Versicherung kein Anerkenntnis abgeben oder Zahlungen leisten; und stimmen Sie das weitere Vorgehen unbedingt mit Ihrer Versicherung ab. Bitte informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich über die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen gegen Sie (z. B. Mahnbescheid, Klage, PKH-Antrag, Streitverkündung) und stimmen Sie die Auswahl externer anwaltlicher Vertreter mit Ihrer Versicherung ab.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Richtiges Unfallverhalten:
- Halten Sie Ihr Fahrzeug sofort an und bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort – hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinklicht einschalten, Unfallstelle räumen, falls dies nicht möglich ist, das Warndreieck aufstellen).
- Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe und verständigen Sie die zuständigen Rettungsdienste.
- Über den kostenfreien Notruf der Autoversicherer (0800 NOTFON D oder 0800 66 83 663) können Hilfeleistungen (wie z. B. Abschleppdienst) organisiert werden.
- Tauschen Sie mit den Unfallbeteiligten die Personalien schriftlich aus.
Beweissicherung:
- Die Beweissicherung erfolgt am Besten mit Fotos vom Unfallort.
- Nehmen Sie Daten von Zeugen auf, welche das Unfallgeschehen beobachtet haben.
Unfallskizze
Die Unfallskizze soll den Straßenverlauf, die Fahrlinien der beteiligten Fahrzeuge, Kollisionspunkt und Endlage, sowie Länge und Verlauf von Bremsspuren enthalten. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Skizze nach Möglichkeit von allen Unfallbeteiligten durch Unterschrift bestätigen.
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherungsbedingungen:
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (AdmiralDirekt)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (Allianz)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (Bavaria Direkt)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (DA-Direkt)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (DEVK)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (die Bayerische)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (HDI)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (Verti)
- Allgemeine Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung (VHV)
Wissenswert
Allgemein
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da der Schadenersatz für Verkehrsopfer garantiert sein muss. In aller Regel wird die Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Kaskoversicherung ergänzt.
Egal, ob Sie selbst am Unfall schuld waren (Verschuldenshaftung) oder ob der Schaden ohne Ihr Verschulden (Gefährdungshaftung) entstanden ist – die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Schäden, die durch Ihr Fahrzeug entstanden sind. Denn Sie haften alleine aus der "Betriebsgefahr" des Fahrzeuges heraus, das heißt, alleine aufgrund der Tatsache, dass Sie das Fahrzeug besitzen, haften Sie für Schäden.
Deckungssumme
Die von uns angebotene Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro, maximal acht Millionen Euro je geschädigter Person. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Wann zahlt der Versicherer?
Der Versicherer zahlt, nachdem er die Haftungsgrundlage geprüft hat. Die Kosten werden übernommen, wenn sich die Forderungen als berechtigt herausstellen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab. Der Versicherer zahlt nicht für Strafverfahren oder Nebenverfahren.
Konventionalstrafe
Wir bitten Sie, die Angaben, die Sie später im Rechenmodell zu Garage, Fahrern etc. machen, sorgfältig zu überprüfen. Wird ein Nachlass aufgrund falscher Angaben eingeräumt, behält sich der Versicherer vor, ggf. eine Konventionalstrafe von ca. 250 Euro (dies ist vom Versicherer abhängig) zu erheben. Außerdem wird die Versicherungsprämie rückwirkend angepasst.
Was müssen Sie für Ihren Versicherungsschutz tun?
Zahlen Sie Ihren Erstbeitrag und die Folgebeiträge fristgerecht. Benutzen Sie Ihr Fahrzeug nur, wenn es verkehrssicher ist.
Fahren Sie nur, wenn Sie einen Führerschein haben und überlassen Sie Ihr Fahrzeug niemandem, der keinen Führerschein besitzt.
Kommt es zu einem Unfall, sichern Sie die Unfallstelle. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle, bzw. melden Sie den Unfall sofort der Polizei. Melden Sie dem Versicherer den Unfall schnellstmöglich, spätestens innerhalb einer Woche. Informieren Sie den Versicherer bitte umgehend, wenn rechtliche Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Bei einem Mahnbescheid legen Sie bitte innerhalb der Frist Widerspruch ein. Der Versicherer entscheidet dann darüber, ob ein Rechtsstreit durchgeführt werden muss. Wenn ja, trägt der Versicherer die Kosten – auch für einen Zivilprozess.
Versicherte Personen
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind auch folgende Personen versichert:
- Halter des Fahrzeugs
- Eigentümer des Fahrzeugs
- Fahrer
- Beifahrer
Ausland
Sie sind nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa abgesichert. Unser Versicherungsschutz gilt zuschlagsfrei auch für die europäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten, zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei, in Marokko oder in Tunesien.
Bitte beachten Sie
Die Erweiterung der internationalen "grünen" Versicherungskarte (IVK) muss für die meisten dieser Länder rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Zum Überführen eines Fahrzeugs benötigen Sie extra Zollkennzeichen. Bitte rufen Sie uns an: Wir klären die Details!