In Deutschland erleiden pro Jahr rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den wirtschaftlichen Folgen einer dauerhaften Gesundheitsschädigung.
Überblick
Die überwiegende Zahl der Unfälle ereignet sich außerhalb der Arbeitszeit, also beim Sport, in der Freizeit, im Straßenverkehr oder zu Hause. Diese Unfälle fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier (und auch zusätzlich bei Arbeitsunfällen) leistet die private Unfallversicherung.
Finanzieller Schutz für Sie und Ihre Familie: Die Folgen eines Unfalls, insbesondere bei dauerhafter Invalidität, können für Sie und Ihre Familienangehörigen gravierend sein. Einkommenseinbußen gehen oftmals mit erheblichen Mehrkosten für die Haushaltsführung einher. Damit entsteht ein doppelter Verlust für die betroffene Familie. Deshalb raten wir Ihnen, sich abzusichern.
Die private Unfallversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen, wenn nach einem Unfall dauerhafte Gesundheitsschäden zurückbleiben. Sie hilft mit einer Kapitalleistung, z. B. für den Umbau Ihrer Wohnung, wenn Sie einen Rollstuhl benötigen.
Eine private Unfallversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn bereits eine Krankenversicherung oder eine berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung besteht. Denn diese Versicherungsarten bieten andere Leistungen oder decken andere Gefahrenbereiche ab. So kommt die Krankenversicherung vor allem für Heilbehandlungskosten auf. Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung bietet nur einen genau begrenzten Versicherungsschutz bei Unfällen, z. B. auf dem direkten Wege von und zu der Arbeitsstelle und am Arbeitsort zur Arbeitszeit.
Einmalige Kapitalleistung
Bitte beachten Sie: Die Leistung aus der Unfallversicherung besteht aus einer einmaligen Kapitalleistung. Sie ersetzt keine Rentenleistung, wie sie die private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit durch Unfall und Krankheit bietet.
Bei unserem Angebot gibt es keine Gefahrengruppen, d. h. auch Handwerker oder Personen aus anderen "Gefahrengruppen" können sich sehr günstig versichern. Diese Gleichbehandlung ist übrigens eine spezielle Leistung von uns.
Leistungsumfang im Überblick
Mit unserem Komfortpaket gehen Sie auf Nummer sicher, denn bei uns sind zahlreiche Extras inklusive.
Der Leistungsumfang unserer Angebote steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Leistungsumfang Unfallversicherung
Versicherte Leistungen
Versicherungsschutz:
- besteht sowohl für selbst verschuldete Unfälle (eigene Fahrlässigkeit) als auch für Unfälle, die durch Dritte verursacht wurden,
- gilt weltweit und täglich – rund um die Uhr,
- für private und berufliche Unfälle.
Leistungsarten
Von der Invaliditäts- und Todesfallleistung bis hin zur Übergangsleistung, dem Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld und dem Unfalltagegeld – die Leistungsarten sind bei der privaten Unfallversicherung vielfältig und sollten individuell an Ihre persönliche Situation angepasst werden.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistungsart der Unfallversicherung. Sie leistet bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Höhe der Kapitalleistung hängt von dem ermittelten Invaliditätsgrad ab.
Todesfallleistung
Die Todesfallleistung dient der Absicherung von Hinterbliebenen und der Abdeckung von Beerdigungskosten.
Übergangsleistung
Die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung soll Schwerverletzten Hilfe bieten – beispielsweise um eine Heilbehandlung zu finanzieren. Sie wird ausgezahlt, wenn:
- seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind,
- weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent besteht,
- diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Tagegeld
Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist, erhält einen abgestuften Betrag. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige – schließlich haben Sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung Krankenhaustagegeld. Und zwar für einen Zeitraum von maximal zwei bzw. drei Jahren. Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde – maximal für 100 bzw. 150 Tage.
Versicherungssummen
Invaliditätssumme
Die Unfallversicherung ersetzt keine Rentenversicherung, da sie nur eine einmalige Kapitalzahlung leistet. Die Höhe der Versicherungssumme sollten Sie je nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen wählen. Unterschätzen Sie aber nicht die eventuellen Einkommenseinbußen oder die Mehrkosten für Ihre Haushaltsführung. Als Richtlinie für die Versicherungssumme gilt etwa das dreifache Jahreseinkommen.
Die Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und der Schwere der Verletzung.
Bei nicht erwerbstätigen Ehepartnern und Kindern kann für die Festsetzung der Invaliditätssumme ein fiktives Einkommen herangezogen werden. Auch für Kinder sollte die Invaliditätssumme nicht zu knapp bemessen sein, da eine schwere Invalidität bei Kindern erhebliche finanzielle Belastungen für die Eltern mit sich bringen kann.
Todesfallsumme
Diese Summe sollten Sie bedarfsgerecht wählen. Ledige brauchen in der Regel keine Todesfallsumme, es sei denn, Personen in Ihrem Haushalt sind von Ihnen finanziell abhängig. Die Summe kann jederzeit verändert werden, z. B. bei Eheschließung und/oder bei der Geburt von Kindern. Mit zu berücksichtigen ist, ob bereits eine Lebensversicherung das Todesfallrisiko ausreichend absichert. Eine Todesfallsumme für Kinder wird in der Regel maximal in Höhe möglicher Bestattungskosten gewählt.
Bitte beachten Sie
Die Todesfallsumme darf nicht höher sein als die Versicherungssumme für Invalidität. Es ist möglich nur das Risiko der Invalidität abzusichern – eine Versicherung nur für den Todesfall kann hingegen nicht abgeschlossen werden.
Verhalten im Schadensfall
Tipps zur Vorsorge:
- Notieren Sie sich die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Ihrem Ort (Notarzt).
- Unter der Nummer 112 erreichen Sie fast überall die Rettungsleitstelle, die sofort die nötigen Maßnahmen veranlass. Ansonsten wählen Sie die 110, die Polizei wird Sie dann an die Rettungsleitstellen weitervermitteln.
- Wenn Sie Kinder haben, vergessen Sie nicht die Telefonnummer der nächsten Giftnotruf-Zentrale.
- Bewahren Sie Reinigungs- und Arzneimittel, Alkohol, Tabak und scharfe Messer für Kinder unzugänglich auf. Vergessen Sie nicht die Kindersicherungen für Steckdosen oder Treppen und Fenster.
Kostenerstattung
Um Ihre Ansprüche möglichst schnell regulieren zu können, melden Sie den Unfall bitte unverzüglich und senden Sie uns die Originalunterlagen Ihres Arztes.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schaden-Hotline
Unsere Partner haben eine Schaden-Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können:
die Bayerische - Hotline:
Tel.: (089) 6787 - 77 77
Fax: (089) 6787 - 61 46
Schadensmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie die Schadenanzeige Ihres Versicherers herunterladen. Dann brauchen Sie nur das Schadensformular für den Versicherer ausfüllen, das Sie ausgefüllt an uns (und wir leiten es dann an den Versicherer weiter) oder an den Versicherer direkt schicken. Für den Fall, dass Sie die Unterlagen über uns an den Versicherer weiterleiten möchten, willigen Sie damit in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten durch die Marsh GmbH zur weiteren Bearbeitung zu o.g. Zwecken ein. Wir kümmern uns um den Rest!
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können Sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer die Bayerische: