Helle Wohnungen mit großen Fenstern, moderne Möbel mit viel Glas, gerahmte Bilder oder große Spiegel – wenn's Scherben gibt kann's teuer werden.
Überblick
Helle Wohnungen mit großen Fenstern, moderne Möbel mit viel Glas, gerahmte Bilder oder große Spiegel – wenn's Scherben gibt, kann's teuer werden.
Eine Glasversicherung benötigt nicht jeder – es empfiehlt sich aber, sich gegen Glasschäden abzusichern, wenn z. B. kleine Kinder im Haus sind. Außerdem ist eine solche Versicherung ratsam, wenn das Gebäude mit besonders vielen oder großen Glasflächen (Wintergarten oder Gewächshaus) ausgestattet ist.
Versicherte Sachen
Versicherte Sachen
Versichert sind:
- Alle Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Ein- bzw. Mehrfamilienhauses ohne Rücksicht auf Größe oder Beschaffenheit der Scheiben.
- Kunststoffscheiben und -platten, Aquarien sowie Glaskeramikkochflächen.
Nicht versichert sind:
- Hohlgläser, Handspiegel
- Optische Gläser und Beleuchtungskörper
Versicherte Schäden
Versichert sind alle Bruchschäden, die durch die ganze Dicke des Glases gehen (dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat – auch Schäden, die Sie selbst verursacht haben, werden ersetzt).
Nicht versichert sind:
- Oberflächenbeschädigungen (z. B. Kratzer)
- Schäden durch Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit
Versicherte Kosten
Versichert sind:
- Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschlagungen, Notverglasungen).
- Kosten für das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsort und für die Entsorgung.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Verhalten im Schadensfall
Was tun im Schadensfall?
- Melden Sie uns den Schaden unverzüglich.
- Halten Sie den Schaden so gering wie möglich.
- Bei Feuer, Einbruch, Diebstahl oder Beraubung sowie Explosionsschäden sofort die Polizei bzw. die Feuerwehr benachrichtigen.
- Wenn Rechnungen einzureichen sind – bitte immer die Originale.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten - nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schaden-Hotline
Unsere Partner haben eine Schaden-Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können:
die Bayerische - Hotline:
Tel.: (089) 6787 - 77 77
Fax: (089) 6787 - 61 46
Schadensmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie die Schadenanzeige Ihres Versicherers herunterladen. Dann brauchen Sie nur das Schadensformular ausfüllen und an uns senden. Wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie noch Fragen haben, wir sind natürlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
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