Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sichert Ihren Lebensstandard beim vollständigen Verlust oder bei Einschränkungen Ihrer Arbeitskraft.
Unser Angebot für Sie
Wir haben den Handlungsbedarf erkannt und ermöglichen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Flughafen Münchens den einfachen Zugang zur ihrem Schutz gegen Berufsunfähigkeit mit reduzierter Gesundheitsprüfung und zu vielen weiteren Vorteilskonditionen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Bedarfsgerechte Absicherung:1)
- bis 1.000 Euro Monatsrente: keine Gesundheitserklärung2)
- bis 2.000 Euro Monatsrente: vereinfachte Gesundheitserklärung
- Keine Verweisung auf einen anderen Beruf, als den zuletzt ausgeübten.
- Abschluss zu Vorteilskonditionen.
- Individuelle Beratung durch unabhängige Versicherungsexperten – telefonisch oder auch persönlich vor Ort.
- Geprüfte Versicherer und Tarife.
Individuelle Wahlmöglichkeit – Passgenauer Schutz
Sie haben die Wahl zwischen zwei Alternativen:
1. Der Top-BU-Schutz bietet auf Basis einer vereinfachten Gesundheitserklärung uneingeschränkten Versicherungsschutz mit zahlreichen Vorteilen wie z. B.
- Berufsunfähigkeitsrente: bis zu 2.000 Euro mtl. möglich
- Angebot gilt auch für Familienangehörige 3)
- nachträgliche Anpassung des Versicherungsschutzes (Nachversicherungsgarantie)
- Einschluss einer Dynamik (Inflationsausgleich im Leistungsfall)
2. Beim Basis-BU-Schutz erhalten Sie nach Abgabe einer stark vereinfachten Dienstfähigkeitserklärung uneingeschränkten Versicherungsschutz nach Ablauf von fünf Jahren:
- Berufsunfähigkeitsrente: bis zu 1.000 Euro mtl. möglich
- keine Gesundheitserklärung
Mit unserem exklusiven Angebot können Sie Ihre Existenzgrundlage bei vollständigen Verlust oder Einschränkung der Arbeitskraft zuverlässig absichern.
1) Bei vorheriger Ablehnung eines Berufsunfähigkeitsversicherung-Antrages bei einem Versicherer in Deutschland behält sich der Versicherer eine Sonderprüfung oder Ablehnung vor.
2) Eingeschränkte Leistungen in den ersten fünf Jahren.
3) Zu den Familienangehörigen zählen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner bzw. in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebensgefährtenund unterhaltspflichtige Kinder der Mitarbeiter bzw. Verbandsmitglieder.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?
- Ihre Arbeitskraft beträgt in der Regel 1 Million Euro und mehr (Jahreseinkommen bis zur Rente hochgerechnet).
- Nach 1961 Geborene erhalten nur noch bei Erwerbsminderung Leistungen erhalten (und keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit).
- Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2014 bei 740 Euro im Monat. 1)
- Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig.
Video: Absicherung der eigenen Arbeitskraft
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit ist ein Risiko, dem jede(r) Berufstätige ausgesetzt ist. Die Arbeitskraft geht aufgrund von Krankheit oder Unfall verloren, das Einkommen fällt weg, die Existenz ist gefährdet.
Schwere Krankheiten und Unfälle nehmen keine Rücksicht auf das Alter und machen vor keinem Beruf halt. Und es betrifft längst nicht nur Personen in handwerklichen Berufen – eine der Hauptursachen ist die Erkrankung der Psyche.
Quelle: Morgen & Morgen, 2016, eigene Darstellung.
Mit der Berufsunfähigkeit fällt nicht nur das Einkommen weg, oft kommen weitere finanzielle Belastungen für eine medizinische Betreuung hinzu. Eine schwerwiegende Situation, die schnell existenzgefährdend werden kann. Betroffen sind alle:
- junge Menschen / Berufseinsteiger mit noch geringem Finanzpolster
- Familien mit Alleinverdiener
- Singles
1) Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2014.
Versorgungslücke schließen
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente das bisherige Einkommen nur anteilig trägt, entsteht ohne private Vorsorge schnell eine erhebliche Versorgungslücke – Lebensstandard und Existenz sind gefährdet.
Beispiel: Sachbearbeiterin, ledig, 27 Jahre alt
1) Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
2) Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer mind. 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
Quelle: Asstel Versicherungsgruppe, 2014.
Beispiel: Leitender Angestellter, verheiratet, 45 Jahre alt
1) Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
2) Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer mind. 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.
Quelle: www.berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich.info, 2016.
FAQ
1. Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht in der Lage ist, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, gilt sie als berufsunfähig. Dies ist ärztlich nachzuweisen.
2. Wie hoch ist der staatliche Schutz?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente löste im Januar 2001 die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden seitdem nur noch Personen gewährt, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur alten Regelung. Ab dem 02.01.1961 Geborene erhalten nur noch dann eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Dabei kann auf alle Berufe verwiesen werden. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.
3. Was bedeutet Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer sich eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente sichern will, sollte darauf achten, dass die Beiträge regelmäßig steigen. Denn mit den Prämien steigen auch die Rentenansprüche. So ist sichergestellt, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht sukzessive von der Inflation entwertet wird. Über die Dynamik erhöht der Versicherer jedes Jahr Leistung und Beitrag in der vereinbarten Höhe. Man kann – je nach eigener, finanzieller Situation – widersprechen oder die Erhöhung annehmen. Meist muss die erste Erhöhung und danach jede dritte angenommen werden. Sonst verfällt die Dynamik im Vertrag.
4. Was ist eine Verweisungsklausel?
Gibt es nachweislich einen gleichwertigen Beruf, in dem der berufsunfähig gewordene Versicherte noch arbeiten könnte, muss der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen, sondern kann auf diesen Beruf verweisen. Der muss in etwa dem alten Berufsbild entsprechen und Kenntnisse/Fähigkeiten des Versicherten berücksichtigen. Eine „Verweisung“ kommt nicht in Frage, wenn der Verdienst deutlich geringer wäre als im früheren Beruf. Es gibt zwei unterschiedliche Verweisungsklauseln:
Definition „Abstrakte Verweisbarkeit“: Der Versicherte kann auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die zwar seinen Kenntnissen/Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt, die er jedoch zum Zeitpunkt des Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen nicht ausübt. Die Verweisung erfolgt also rein abstrakt auf ein zwar existierendes Berufsbild, aber nicht auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit.
Definition „Konkrete Verweisbarkeit“: Der Versicherte übt bereits freiwillig einen anderen Beruf aus, der seinen Kenntnissen/Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt. In diesem Fall kann der Versicherer konkret auf diese eine neue Tätigkeit verweisen und muss nicht leisten.
Mit unserem Angebot können Sie nicht auf einen anderen Beruf, als den zuletzt ausgeübten verwiesen werden.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kein Problem, unsere Versicherungsspezialisten sind gerne für Sie da:
Telefon: (089) 975-6 13 33
fmv@marshconsumer.de