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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sichert Ihren Lebensstandard beim vollständigen Verlust oder bei Einschränkungen Ihrer Arbeitskraft.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an - kostenlos und unverbindlich Antrag anfordern

Unser Angebot für Sie

Wir haben den Handlungsbedarf erkannt und ermöglichen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Flughafen Münchens den einfachen Zugang zur ihrem Schutz gegen Berufsunfähigkeit mit reduzierter Gesundheitsprüfung und zu vielen weiteren Vorteilskonditionen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bedarfsgerechte Absicherung:1)
    • bis 1.000 Euro Monatsrente: keine Gesundheitserklärung2)
    • bis 2.000 Euro Monatsrente: vereinfachte Gesundheitserklärung
  • Keine Verweisung auf einen anderen Beruf, als den zuletzt ausgeübten.
  • Abschluss zu Vorteilskonditionen.
  • Individuelle Beratung durch unabhängige Versicherungsexperten – telefonisch oder auch persönlich vor Ort.
  • Geprüfte Versicherer und Tarife.

 

Individuelle Wahlmöglichkeit – Passgenauer Schutz

Sie haben die Wahl zwischen zwei Alternativen:

1. Der Top-BU-Schutz bietet auf Basis einer vereinfachten Gesundheitserklärung uneingeschränkten Versicherungsschutz mit zahlreichen Vorteilen wie z. B.

  • Berufsunfähigkeitsrente: bis zu 2.000 Euro mtl. möglich
  • Angebot gilt auch für Familienangehörige 3)
  • nachträgliche Anpassung des Versicherungsschutzes (Nachversicherungsgarantie)
  • Einschluss einer Dynamik (Inflationsausgleich im Leistungsfall)

2. Beim Basis-BU-Schutz erhalten Sie nach Abgabe einer stark vereinfachten Dienstfähigkeitserklärung uneingeschränkten Versicherungsschutz nach Ablauf von fünf Jahren:

  • Berufsunfähigkeitsrente: bis zu 1.000 Euro mtl. möglich
  • keine Gesundheitserklärung

 

Mit unserem exklusiven Angebot können Sie Ihre Existenzgrundlage bei vollständigen Verlust oder Einschränkung der Arbeitskraft zuverlässig absichern.


1) Bei vorheriger Ablehnung eines Berufsunfähigkeitsversicherung-Antrages bei einem Versicherer in Deutschland behält sich der Versicherer eine Sonderprüfung oder Ablehnung vor.
2) Eingeschränkte Leistungen in den ersten fünf Jahren.
3)
Zu den Familienangehörigen zählen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner bzw. in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebensgefährtenund unterhaltspflichtige Kinder der Mitarbeiter bzw. Verbandsmitglieder.