Rechtsschutzversicherung
Die Gefahr, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist groß – im Berufs- und im Privatleben, in der Freizeit und im Straßenverkehr. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu verteidigen.
Überblick
Droht eine Kündigung oder Ärger mit dem Vermieter? Die Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden, ist groß – im Berufs- und im Privatleben, in der Freizeit und im Straßenverkehr. Ohne die Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ein Abenteuer mit hohem finanziellen Risiko.
Die Rechtsschutzversicherung:
- hilft Ihnen, Ihr Recht mit einem Anwalt Ihrer Wahl zu vertreten bzw. zu verteidigen
- zahlt die Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige
- leistet aktive Hilfe rund um die Uhr – wenn Sie in einem Rechtsschutzfall Hilfe brauchen, steht Ihnen der Rechtsschutz-Schadenservice 24 Stunden täglich zur Verfügung – auch an Sonn- und Feiertagen
Deckungssummen und Selbstbeteiligung
Die Deckungssummen variieren zwischen 750.000 Euro und 1.000.000 Euro. Die Rechtsschutzselbstbeteiligung wird einmal je Rechtsschutzfall in Rechnung gestellt und beträgt 150 Euro oder 250 Euro. Diese Regelung gilt für alle Rechtsschutzversicherungen.
Leistungsumfang im Überblick
Die Rechtsschutzversicherung:
- Die Deckungssumme beträgt 500.000 Euro (für Strafkautionen bis zu 200.000 Euro).
- Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall.
Zusätzliche Leistungen
Die Rechtsauskunft liefert Ihnen die Antwort auf alle Fragen. Der Schadenservice nimmt Ihre Anfrage auf und leitet sie an spezialisierte Anwälte weiter. Das Problem kann nicht telefonisch geklärt werden? Die Versicherungsgesellschaft empfiehlt Ihnen auf Wunsch einen Fachanwalt in Ihrer Nähe.
Ein Beispiel
Sie haben im Internet eine Uhr ersteigert und bezahlen, erhalten aber nur ein Plagiat. Der Verkäufer ist nicht bereit, Ihnen Ihr Geld zurückzugeben. Um alles Weitere kümmert sich dann ein Anwalt.
Der Leistungsumfang unserer Angebote steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Leistungsumfang Rechtsschutzversicherung
Versicherte Schäden
Ideal-Rechtsschutz
Der Versicherer zahlt in jedem Versicherungsfall bis zu 500.000 Euro an Kosten und Kostenvorschüssen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind (mit 150 Euro Selbstbeteiligung). Dazu gehören:
- Die Kosten des Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung.
- Die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten.
- Die Kosten des Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben.
- Die Kosten für Privatgutachten in Verkehrsstrafsachen oder bei Kfz-Vertragsstreitigkeiten.
- Strafkaution, um von einer Inhaftierung freizukommen, bis zu 200.000 Euro (zusätzlich zur Versicherungssumme).
- Übersetzungskosten und die Rechtsanwaltsverkehrsgebühr bei Auslandsschäden.
Optimal-Rechtsschutz
Dem Vertrag liegt eine unbegrenzte Versicherungssumme (mit 150 Euro Selbstbeteiligung) zu Grunde. Über die Leistungen des Ideal-Pakets hinaus bietet das Optimal-Paket folgende zusätzliche Leistungen im:
- Weltweiter Rechtsschutz: Versicherungssumme 50.000 Euro, Strafkaution 100.000 Euro.
- Rechtsschutz für Betreuungsverfahren.
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz mit Erschließungs-/Anliegerabgaben für alle selbstgenutzten Wohneinheiten im Inland.
- Steuerrechtsschutz, auch außergerichtlich.
- Beratungsrechtsschutz im Familien-/Erbrecht erweitert: auch für weitergehende Tätigkeiten des Rechtsanwaltes über das erste Beratungsgespräch hinaus, bis 500 Euro insgesamt.
- Allgemeiner Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich.
Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Erdbeben und Nuklearschäden.
- Alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, außer Bußgeldverfahren im Straßenverkehrsrecht.
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten, sowie die meisten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.
- Bei Auseinandersetzungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Baurisiko gibt es von keinem Anbieter eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.
- Alle Versicherungsfälle, die auf Grund einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, auch nebenberuflich, entstehen, können wir nicht versichern. Das gilt auch für den (Ehe-)Partner.
- Streitigkeiten auf Grund von Spiel-, Wett-, Bürgschafts- oder Garantieverträgen.
Wartezeiten
In der Rechtsschutzversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Alle Ereignisse, die in die Wartezeit fallen oder die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Keine Wartezeit gilt für den Allgemeinen Schadenersatzrechtsschutz, Allgemeinen Strafrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz, Verkehrsschadenersatzrechtsschutz und den Verkehrsstrafrechtsschutz.
Versicherte Personen
Ideal-Rechtsschutz
Unter den Versicherungsschutz fallen: Sie, Ihr (Ehe-)Partner, minderjährige Kinder und volljährige, unverheiratete Kinder in Ausbildung. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass Sie und Ihr (Ehe-)Partner nicht selbstständig sind. Volljährige, unverheiratete Kinder sind im beruflichen und privaten Bereich (nicht im Verkehrsbereich) mitversichert. Der Versicherungsschutz endet aber zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt bekommen. Ein mehrwöchiges Praktikum zählt nicht dazu.
Optimal-Rechtsschutz
Beim Optimal-Rechtsschutz besteht der gleiche versicherte Personenkreis wie im Ideal-Rechtsschutz. Zusätzlich sind hier noch die volljährigen, unverheirateten Kinder, Eltern, Großeltern und Enkel des Versicherungsnehmers oder seines mitversicherten Lebenspartners, soweit diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind, mitversichert.
Unser Angebot umfasst auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
Mit dieser Police sind Sie und Ihr (Ehe-)Partner als Eigentümer, Halter und Fahrer aller auf Sie zugelassenen Fahrzeuge versichert. Die Versicherung sichert Sie auch als Fahrer ab, wenn Sie einen Leihwagen nutzen oder von Freunden ein Auto ausleihen (das Gleiche gilt auch für Motorräder). Ihre Kinder sind ebenfalls versichert, müssen aber ihre Fahrzeuge selbst versichern, wenn diese auf sie zugelassen sind. Dazu zählt auch ein Mofa, das auf den Namen des Kindes läuft. Außerdem ist im Verkehrsrechtsschutz jeder Fahrer und Insasse Ihrer versicherten Fahrzeuge versichert.
Verhalten im Schadensfall
Was müssen Sie in einem Rechtsschutzfall beachten?
Sobald Sie einen Rechtsschutzfall geltend machen, verständigen Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Sie können sich Ihren Rechtsanwalt selbst wählen. Informieren Sie bitte Ihren Anwalt und die Versicherung möglichst vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles. Dazu zählt auch, alle Beweismittel anzugeben und notwendige Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie
Lassen Sie sich zuerst von Ihrer Versicherung den Umfang des Versicherungsschutzes für den Rechtsschutzfall bestätigen, damit eine problemlose Kostenerstattung erfolgen kann. Wenn das Verfahren läuft, sind Sie verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Kosten unnötig erhöhen oder eine Erstattung durch die Gegenseite erschweren könnte.
Kosten und Erfolgsaussichten
Die Rechtsschutzversicherung kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn der entstehende Kostenaufwand für einen Rechtsschutzfall in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Ihr Rechtsanwalt kann eine Stellungnahme über die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsstreites abgeben, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt. Die Stellungnahme ist im Normalfall für beide Teile bindend und für Sie ohne Kosten. Sie benötigen kein Schiedsgutachten.
Im Schadensfall können Sie sich an uns oder direkt an die Versicherer-Hotline wenden:
D.A.S.-Hotline
Tel.: (0800) 327 32 73 27 oder
Tel.: (089) 62 75 25 00
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer D.A.S.:
Gegenüberstellung Ideal- und Optimal-Rechtsschutz
Diese Übersicht zeigt Ihnen die Unterschiede im Leistungsumfang der Ideal- und Optimal-Rechtsschutzversicherung.
Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten, die Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehen. Die Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht, egal ob als Beklagter oder, um das eigene Recht zu erstreiten, ist teuer.
Teure Verfahren
Geht es um einen Wert von 1.500 Euro, so überschreiten die Anwalts- und Gerichtskosten immer die 1.000 Euro Grenze. Darin sind die Kosten für die zweite Instanz noch nicht enthalten. Allerdings prüfen die Gesellschaften jeden Fall, bevor sie eine Kostenübernahme zusagen. Voraussetzung ist, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen und überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Angesichts der komplizierten Rechtsfragen und der steigenden Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, gibt es eine sehr große Nachfrage nach Rechtsschutzversicherungen. Grundsätzlich zählt die Rechtsschutzversicherung aber nicht zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Haushalt haben sollte.
Die Rechtsschutzselbstbeteiligung wird einmal je Rechtsschutzfall abgezogen und beträgt 150 Euro. Diese Regelung gilt für alle Rechtsschutzversicherungen. Interessiert? Dann klicken Sie einfach auf "Tarif berechnen".
Gutachten auf Erfolgsaussichten
Ihr selbst gewählter Rechtsanwalt kann eine Stellungnahme über die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsstreites abgeben, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt. Die Stellungnahme ist im Normalfall für beide Teile bindend und für Sie ohne Kosten. Sie brauchen kein Schiedsgutachten. Manchmal wartet die Versicherung auch, ob Sie den Rechtsstreit gewinnen, und zahlt dann erst!
Wissenswert
Rechtsschutzarten
Für die meisten Menschen ist die Bedeutung der verschiedenen Rechtsschutzarten sicher ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb erklären wir hier kurz, was sich hinter den jeweiligen Fachbegriffen verbirgt.
Allgemeiner Schadensersatzrechtsschutz
Dieser fordert zwar für Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine Schadenersatzansprüche ab. Dafür ist die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig. Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.
Allgemeiner Strafrechtsschutz
Dieser verteidigt Sie gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit (auch in Steuersachen) oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben. Versichert sind auch Disziplinarverfahren öffentlicher Bediensteter wegen fahrlässiger Verletzung von Dienstpflichten. Vorsatz-Delikte, z. B. Beleidigungen, Schlägereien, Beraubung und andere Verbrechen, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur wenn Sie einen Prozess gewinnen, weil Ihnen kein Vorsatz nachgewiesen wurde, erhalten Sie Leistungen aus der Versicherung.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens (Kauf, Reparatur, Finanzierung usw.). Auch für Auseinandersetzungen aus Versicherungsverträgen.
Arbeitsrechtsschutz
Um Ihre Ansprüche bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen durchsetzen zu können.
Sozialgerichtsrechtsschutz
Damit Sie Ihre rechtlichen Interessen bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten gegen gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherer wahrnehmen können.
Steuerrechtsschutz
Für Prozesse vor Finanz- und Verwaltungsgerichten in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile. Der Steuerrechtsschutz gilt nur in Deutschland.
Beratungsrechtsschutz
Der Beratungsrechtsschutz dient im deutschen Familien- und Erbrecht dem ersten Beratungsgespräch. Ein Beratungsanspruch entsteht nur, wenn sich eine konkrete Änderung ergibt, z. B. durch einen Erbfall. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Kosten für eine daran anschließende gerichtliche Auseinandersetzung. Auch die Kosten für eine „vorsorgliche“ Beratung, falls irgendwann eine familiäre Änderung eintritt, werden nicht übernommen.
Verkehrsschadensersatzrechtsschutz
Um eigene Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug, aber auch als Fußgänger oder Radfahrer, im Straßenverkehr geltend machen zu können, z. B. Reparatur, Schmerzensgeld, Wertminderung oder Verdienstausfall. Auch hier ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Sie nicht versichert, denn das ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Verkehrsstrafrechtsschutz
Für die Verteidigungen gegen den Vorwurf, beim Führen eines Kraftfahrzeuges bzw. als Fußgänger oder Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben. Ausgeschlossen sind Halte- und Parkverbotsverstöße.
Führerscheinrechtsschutz
Für Führerscheinangelegenheiten wegen Entzug, Wiedererlangung oder Einschränkung.
Verkehrsrechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug stehen, z. B. Kauf, Reparatur, Finanzierung und so weiter. Auch für Auseinandersetzungen aus Versicherungsverträgen mit anderen Versicherern.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist eine spezielle Ergänzung, um die Kosten, die durch juristische Auseinandersetzungen aus Mietverhältnissen und Eigentum entstehen, abzusichern.
Ausschlüsse: Nicht versichert sind alle Auseinandersetzungen in Verbindung mit dem Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bzw. dem Kauf eines neu errichteten Objektes. Derzeit gibt es keine Versicherung, die dieses Risiko abdeckt. In diesem Bereich entstehen zu viele gerichtliche Auseinandersetzungen, so dass keine Gesellschaft wegen der zu hohen Kosten eine Versicherung anbietet.
Bitte beachten Sie: Es müssen immer alle Wohneinheiten Ihres Mietshauses angemeldet werden. Das gilt auch für Ihre eigene Wohnung.
Weniger Prämie: Im Gegensatz zu anderen Versicherungen errechnet sich unsere Police nicht nach einem Prozentsatz der Jahresmiete, der auch noch regelmäßig erhöht wird. Wir bieten Ihnen eine sehr günstige Pauschalprämie je Wohneinheit.
Mehr Leistung: Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz besteht Rechtsschutz auch für alle einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeugabstellplätze.