Haustiere bereiten dem Menschen viel Freude. Aber sie handeln instinktiv, und ihr Verhalten ist nicht immer berechenbar. Besonders mit der Haltung von Hunden, Pferden und Ponys sind erhebliche Haftpflichtrisiken verbunden.
Überblick
Ihr Pferd erschreckt sich, scheut und verursacht einen Verkehrsunfall. Ihr Hund fühlt sich angegriffen und bedroht und beißt plötzlich einen Passanten. Das kann schneller passieren als man selbst denkt. Aber wer haftet dann für die Schäden? Es sind Sie und daher ist es ein absolutes Muss für jeden verantwortungsbewussten Halter, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen!
Von klein und niedlich bis groß und kräftig – Hunde jeder Größe, aber auch Pferde werden von uns versichert. Einzige Voraussetzung: Ihr Tier wird privat gehalten.
Tierhalter müssen für alle Schäden aufkommen, die durch ihren vierbeinigen Freund entstehen – auch wenn kein Verschulden des Tierhalters oder Tierhüters nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es besonders wichtig, richtig versichert zu sein.
Unser Tipp
Schließen Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung ab – auch Sie sollten im Fall der Fälle abgesichert sein. Apropos: Hamster, Hase, Hauskatze sowie alle anderen zahmen Mitbewohner sind in der Privathaftpflicht mitversichert.
Leistungsumfang im Überblick
Mit unserem Komfortpaket gehen Sie auf Nummer sicher, denn bei uns sind zahlreiche Extras inklusive.
Der Leistungsumfang unseres Angebotes steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Leistungsumfang Tierhalterhaftpflicht
Versicherte Schäden
Was ist versichert?
Zuerst prüft der Versicherer die Haftungsgrundlage und zahlt, wenn sich die Forderungen als berechtigt herausstellen. Außerdem wehrt er unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht.
Der Versicherer zahlt nicht bei Vorsatz und bei vertraglichen Haftpflichtansprüchen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen. Bei Haftpflichtansprüchen aus Schadensfällen von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den mitversicherten Personen gehören, zahlt der Versicherer ebenfalls nicht.
Verhalten im Schadensfall
Was tun im Schadensfall?
Keine Schuld anerkennen! Der Versicherer prüft den Fall für Sie und entscheidet dann, ob Sie überhaupt Entschädigung leisten müssen und wenn ja, in welcher Höhe. Deshalb: den Schaden unverzüglich melden und keine Zahlungen leisten! Denn wenn Sie bezahlen, kann das bereits als Schuldgeständnis gewertet werden. Schicken Sie die Rechnungen bitte direkt dem Versicherer zu. Er prüft und reguliert den Schaden oder lehnt unberechtigte Forderungen ab.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten - nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schaden-Hotline
Unsere Partner haben eine Schaden-Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können:
die Bayerische - Hotline:
Tel.: (089) 6787 - 77 77
Fax: (089) 6787 - 61 46
Schadensmeldung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie die Schadenanzeige Ihres Versicherers herunterladen. Dann brauchen Sie nur das Schadensformular ausfüllen und es an uns senden. Wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie noch Fragen haben, wir sind natürlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können Sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer die Bayerische:
Wissenswert
Die Haftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) muss jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden aufkommen, die er selbst verschuldet hat (Verschuldenshaftung). Dies kann, falls keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, den finanziellen Ruin bedeuten.
In der Tierhalterhaftung gelten nach dem BGB § 833 mit der Gefährdungshaftung noch wesentlich strengere Bedingungen als bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung: Der Tierhalter haftet generell für alle Schäden, die das Tier verursacht hat – ohne dass dem Tierhalter ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Das erklärt auch den höheren Versicherungsbeitrag gegenüber der Privathaftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Schäden können unbegrenzt hoch sein. Neben Ihrem Vermögen können auch zukünftige Einkünfte vereinnahmt werden. Deshalb: Sichern Sie sich ab!
Eingeschlossen ist die Subsidiärhaftung aus der nicht gewerbsmäßigen Hütung fremder Hunde und Pferde sowie die Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken.