Von 100 Euro, die ein Riester-Sparer einzahlt, muss er im Durchschnitt nur 50 Euro aus eigener Tasche bestreiten. Den Rest zahlt der Staat als Zulage. Bei kleinem Einkommen erreicht die Förderung sogar bis zu 75 Prozent.
Überblick
Sichern Sie sich die hohe staatliche Förderung
Mit einer privaten Riester-Rente schließen Sie einen Teil Ihrer Versorgungslücke im Alter. Ihr großer Vorteil: Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge durch jährliche Zulagen und zusätzliche Steuervorteile. Deshalb ist die Riester-Rente sowohl für gut Verdienende als auch für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen interessant. Einzige Voraussetzung: Der Riester-Sparer oder sein Partner müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Das Prinzip
Sie zahlen pro Jahr vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommen in die Riester-Rente ein. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 2.100 Euro. Dann erhalten Sie die volle staatliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes Kind bekommen Sie zusätzlich 185 Euro – für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Die Zulagen sind Bestandteil des Eigenbetrags. Jahr für Jahr bauen Sie so eine zusätzliche private Altersvorsorge auf!
Unser Angebot
Der Testsieger: DWS RiesterRente Premium
Mit der RiesterRente Premium setzt DWS auf die langfristige Wertentwicklung von Aktien. In Zeiten sinkender Märkte profitieren Anleger mit langer Laufzeit von den günstigen Aktienpreisen. Rückt der Rentenbeginn näher, werden Teile des Vermögens in Rentenfonds umgeschichtet. Dadurch wird der gesetzlich geforderte Erhalt der eingezahlten Beiträge gesichert. Dieses Konzept brachte der DWS RiesterRente Premium unter anderem den Testsieg bei „Focus Money“ und bei der Zeitschrift „Euro“.
Ein Produkt der neuen Generation
Das Portfolio der Anleger wird in zwei Anlageklassen aufgeteilt:
1. Die Kapitalerhaltungskomponente sorgt für Rückendeckung: Zum Ende der Laufzeit stehen mindestens die eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung.
2. Die Wertsteigerungskomponente eröffnet die Chance auf eine zusätzliche Rendite.
Maßgeschneidertes Anlagekonzept
Je nach Alter und damit nach Vertragslaufzeit wird die Verteilung der Anlagen auf den Sparer zugeschnitten. Damit wird ein höchstmöglicher Investitionsgrad mit bestmöglichen Performance-Chancen erreicht, ohne dass Sie auf die Sicherheit verzichten müssen, die für Ihre Altersvorsorge nötig ist. Die Anlage wird zudem täglich überprüft, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Ihre Vorteile
DWS RiesterRente Premium
Der Wettbewerbsvergleich zeigt es ganz deutlich: DWS Investments ist mit ihrem Angebot kaum zu schlagen – ein Grund mehr, jetzt in die DWS RiesterRente Premium zu investieren.
Weitere Vorteile in der Übersicht
- Lebenslange Rente
- 30 % des angesammelten Kapitals sind bei Rentenbeginn als Einmalbetrag entnehmbar
- Individuelles Anlagenmanagement mit täglicher Überprüfung
- Wesentlich höhere Renditemöglichkeit als bei klassischen Riester-Produkten
- Geringverdiener bekommen mit wenig Eigenleistung alle Zulagen und können mit der hohen Rendite trotzdem einen stattlichen Betrag ansparen
- Auch in der Rentenphase erhalten Sie eine Rendite
- In voller Höhe an den Ehepartner vererbbar
- Verwaltungskosten von nur rund 15 Euro im Jahr und damit viel günstiger als andere Anbieter
Wissenswert
Alle zulagenberechtigten Personen können ihre private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Gefördert werden Einzahlungen in Riester-Verträge, die eine Zertifizierung besitzen. Die Zertifizierung bestätigt die Förderungsfähigkeit der Anlage und ist der Garant dafür, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Aspekte des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllt sind. Der Anbieter einer Riester-Rente muss garantieren, dass zu Beginn der Rente mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verrentung zur Verfügung stehen.
Höhe der Riester-Zulage
Die Riester-Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
- Grundzulage Ledige: 175 Euro
- Kinderzulage für ab 01.01.2008 geborene Kinder: 300 Euro
- Kinderzulage für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder: 185 Euro
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro einmalig für junge Riestersparer vor Vollendung des 25. Lebensjahres
Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindestbeitrag (vier Prozent vom sozialversicherungspflichten Vorjahreseinkommen, höchstens jedoch 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen) eingezahlt wird. Anderenfalls wird die Zulage nur anteilig gezahlt.
Erforderlicher Mindestbeitrag
Bei geringer Verdienenden muss eine Mindesteigenleistung erfolgen. Dieser Sockelbeitrag beträgt 60 Euro* im Jahr. Bei der Unterschreitung des Sockelbeitrags wird keine Zulage bezahlt.
* Höhe des Sockelbeitrags in Abhängigkeit vom Angebot des Versicherers, teilweise auch höhere Beiträge möglich
Förderung erhalten:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Beamte, Richter und Soldaten
- Eltern in der anerkannten Erziehungszeit (bis max. drei Jahre)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II
- pflichtversicherte Empfänger von Vorruhestandsgeld
- Empfänger von Krankengeld
- Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind
- pflichtversicherte Landwirte
- geringfügig Beschäftigte
Keine Förderung erhalten:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Selbständige in berufsständischen Versorgungswerken freiwillig Rentenversicherte (z. B. Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten), Rentner/Pensionäre, Schüler/Studenten
- nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (400-Euro-Basis)
- sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments
- nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (auch Studenten) können den von ihrem Arbeitgeber abgeführten pauschalen Rentenversicherungsbeitrag (15 Prozent) durch eigene Zahlung auf den vollen Beitragssatz (19,9 Prozent) aufstocken und somit auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dadurch erwerben sie den Anspruch auf die Riester-Förderung.
Steuerliche Aspekte
Zusätzlich können Sie den gesamten Beitrag zur Riester-Rente jährlich in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angeben –, maximal 2.100 Euro. Das Finanzamt führt in diesem Fall eine sog. Günstigerprüfung durch. Hier winkt zusätzlich eine stattliche Steuererstattung. Informieren Sie sich jetzt zum Thema Zulagen und Förderung!
So wird die Riester-Rente in der Rentenphase steuerlich behandelt
Während der Rentenphase unterliegen die Riester-Renten-Auszahlungen der Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), da die Einzahlungen in der Ansparphase nahezu steuerfrei sind. Die Steuerpflicht bezieht sich somit auf geförderte Riester-Beiträge. Im Rentenalter liegt der Steuersatz meist deutlich niedriger als in der berufstätigen Zeit, so dass keine hohen Abzüge anfallen.
Wann lohnt sich ein Wechsel des Riester-Renten-Anbieters?
Vor der Entscheidung, ob man den Riester-Renten-Anbieter wechseln sollte, steht eine genaue Prüfung des bestehenden Vertrags und des neuen Angebots. Senden Sie uns die letzte Riester-Information zu Ihrem Vertrag zu. Wir prüfen dann, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.