Einmal-Reiseversicherung
Wenn Sie nur einmal im Jahr einen ganz besonderen Urlaub planen oder kurzfristig eine Tour buchen, ist eine Einmal-Reiseversicherung gut geeignet, Sie vor Kosten durch z. B. Reiseabbruch und Verlust des Gepäcks in einem RundumSorglos-Paket zu schützen.
Überblick
Reiselustige, die sich für Abenteuertrips entscheiden oder sich einmal im Jahr einen langen Urlaub in ihrem Traumland erfüllen, können den Vorteil einer Einmalreise-Versicherung nutzen. Sie bietet für diese eine Reise alle Leistungen, die auch Jahresprodukte beinhalten, d.h. Sie können sich rundum absichern gegen Reiserücktritt, Reiseabbruch, Verlust des Gepäcks und Krankheit oder Unfall im Urlaub und somit die schönsten Tage des Jahres auch zu den entspanntesten machen. In Notfällen steht Ihnen zusätzlich ein 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Besonderer Vorteil
Gerade bei Reisen in entlegene Gebiete oder auf langen Touren sollten Sie an Ihren persönlichen Schutz denken. Die Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe kann sowohl im RundumSorglos-Jahrespaket als auch einzeln abgeschlossen werden. Mit ihr sind die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland sowie für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport abgedeckt.
Reiserücktrittsversicherung
Kann die Reise tatsächlich nicht angetreten werden, ist die Reise bei der Buchungsstelle unverzüglich abzumelden und der Versicherer zu unterrichten. Die Rücktrittsgebühr ist vertragsgemäß an den Reiseveranstalter zu zahlen. Diese wird im Versicherungsfall durch die Reiseversicherung erstattet, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Bei außerplanmäßiger Rückreise im Rahmen eines Reiseabbruchs werden die nachgewiesenen zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.
Für die Reiserücktrittsversicherung sind sämtliche Buchungsunterlagen, Original-Kostenbelege, ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten und im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen.
Download Schadensformular Reiserücktrittsversicherung (PDF)
Bei krankheitsbedingten Stornokosten unterhalb 500 Euro ist im Rahmen Ihrer Reiserücktrittskostenversicherung die Vorlage eines formlosen Arztattests, aus dem sich die Art der Erkrankung sowie der Beginn und die Dauer ergibt, ausreichend. Bei höheren Stornokosten benötigen wir das Formular "ärztliche Bescheinigung". Die hierfür anfallenden Arztgebühren gehen bedingungsgemäß zu Lasten des Versicherungsnehmers und werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Download Formular "ärztliche Bescheinigung" (PDF)
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet unter anderem Versicherungsschutz für unvorhergesehene Krankheiten und Unfälle im Ausland. Im Versicherungsfall werden die Kosten erstattet, die für die Heilbehandlung, den Krankenrücktransport und die Überführung im Todesfall entstehen.
Reichen Sie bitte die Originalrechnungen ein, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name der behandelten Person
- Bezeichnung der Erkrankung
- Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen
Aus den Rezepten müssen darüber hinaus das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Stempel der Apotheke deutlich hervorgehen.
Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unserer Notruf-Zentrale organisiert. Diese ist rund um die Uhr zu erreichen.
Download Schadensformular Auslandskrankenversicherung (PDF)
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung bietet einen optimalen Versicherungsschutz für Ihr Reisegepäck. Die ERV (Europäische Reiseversicherung AG - Der Reiseversicherer der ERGO) leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, z. B. bei einem Einbruch in Ihrem Hotelzimmer.
Was müssen Sie bei einem Schaden tun?
Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck während des Transportes ist unverzüglich bei Feststellung beziehungsweise Aushändigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Wird der Schaden erst später beim Auspacken festgestellt, ist auch in diesen Fällen eine schriftliche oder persönliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen erforderlich.
Bitte beachten
Die Fluggesellschaften und die Bahnen stellen Bestätigungen über die Anzeige eines Schadens aus. Schäden am Urlaubsort sind dem Reiseleiter und/oder der Hotelleitung anzuzeigen. Auch dort erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Schadenmeldung.
Bei Diebstahl und anderen Straftaten ist außerdem unverzüglich Anzeige bei der nächsterreichbaren Polizeidienststelle zu erstatten. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.
Download Schadensformular Reisegepäckversicherung (PDF)
Verhalten im Schadensfall
Die Notrufzentrale der ERV ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. 18 Ärzte, 40 geschulte Assistance-Koordinatoren und ein weltweites Netzwerk aus Krankenhäusern, Rücktransportunternehmen und Korrespondenten sorgen weltweit für:
- medizinische Hilfe bei Krankheit, Unfall und die Organisation von Hilfsmaßnahmen
- logistischen, juristischen und finanziellen Beistand bei Reiseabbruch, verspäteter Rückreise, Ausfall oder Verspätung gebuchter Verkehrsmittel, Verlust von Reisezahlungsmitteln und -dokumenten, Haft oder Haftandrohung
Leitung Medical Doctors: Dr. Christine Wehrhahn
Leitung EMCI (Notrufzentrale international): Yvonne Moreth
Das Notfall-Team benötigt von Ihnen:
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Wer löst den Notruf aus?
Name, Standort und Telefonnummer(n), unter der die alarmierende Person erreichbar ist.
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Wer ist die betroffene Person?
Name, Alter und Heimatanschrift
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Was ist passiert?
Schildern Sie den Grund des Anrufs. Welche Erkrankung, Verletzung etc.
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Wo hält sich die betroffenen Person auf?
Aufenthaltsort der betroffenen Person: Hotel, Klinik etc.
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Wer ist die Kontaktperson am Aufenthaltsort?
Bei Krankheit oder Unfall geben Sie den behandelnden Arzt mit Adresse, Telefon- und Faxnummer an. Gegebenenfalls Ansprechpartner bei der Polizei, Justiz etc.
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Wie lauten die Angaben zum Versicherungsschutz der betroffenen Person?
Geben Sie die Versicherungs-Nummer und den Tarif der abgeschlossenen Versicherung mit Gültigkeitsdatum an. Die notwendigen Daten entnehmen Sie dem Versicherungsschein der ERV bzw. der Buchungsbestätigung, die der Reisende bei sich tragen sollte.
Notruf-Nummer: +49 (0) 89 4166 - 1010
Wenden Sie sich bitte nur an unseren Notruf-Service, wenn ...
- Sie in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung müssen. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und übernehmen die Abrechnung der Kosten.
- ein Krankenrücktransport durchgeführt werden soll.
- Sie während der Reise weitere Hilfeleistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen benötigen.
Allgemeine Fragen beantworten wir gerne:
Montag bis Freitag von 7–21 Uhr
Samstag von 9–16 Uhr
Tel.: +49 (0) 89 4166–1102
E-Mail: contact@erv.de
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer ERV:
Versicherungsbedingungen
Jahresversicherung der ERV
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Versicherungsbedingungen in Englisch